Ihr Begleiter zum Erfolg 
Your companion to success

Infothek

Um die Artikel in der Infothek vollständig lesen zu können, ist eine Anmeldung zum geschützen Bereich erforderlich. Hierzu benötigen Sie nachstehende Anmeldeinformationen:

Benutzername: infothek@wpg-romberg.de
Passwort: gastgast1

Bitte beachten Sie, das diese Daten nur zur Anmeldung in unsere Infothek genutzt werden können. Eine E-Mail-Kommunikation ist mit dieser Kennung nicht möglich.

Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Sonstige 
Dienstag, 15.10.2024

Zum Teilerlass der Grundsteuer bei Ertragsminderung

Zur Ermittlung, ob der normale Rohertrag des Steuergegenstandes um mehr als 50 % gemindert ist, ist der erzielte Ertrag dem normalen Rohertrag gegenüberzustellen. Unter dem normalen Rohertrag eines bebauten Grundstücks ist die Jahresrohmiete im Sinne des § 79 BewG zu verstehen. So entschied das Finanzgericht Bremen (Az. 2 K 77/23).

Zur Ermittlung der Jahresrohmiete komme es auf die tatsächlichen Umstände, insbesondere auf die Beschaffenheit der Räume, und nicht darauf an, was hypothetisch zu erzielen wäre, wenn die Räume einer Instandsetzung unterzogen würden oder z. B. ein Gas-Hausanschluss (wieder-)hergestellt würde. Für ein Wohngebäude, das sich aufgrund seines baulichen Zustands in einem unvermietbaren Zustand befindet oder für das aufgrund unzureichender Beheizungsmöglichkeit keine Mieternachfrage besteht, sei die übliche Miete mit Null anzusetzen.

Für die Grundsteuer sei die sachliche Unbilligkeit im Falle der Ertragsminderung abschließend in den §§ 32 ff. GrStG geregelt. Ein darüber hinausgehender (teilweiser) Grundsteuererlass aufgrund des Umstandes, dass der Steuerpflichtige wegen seiner persönlichen Einkommens- und Vermögenssituation die Grundsteuer nicht oder nur schwer aufbringen kann, sei bei der Grundsteuer als Realsteuer nicht vorgesehen. Im Streitfall war daher die Ablehnung der begehrten Erstattung der gezahlten Grundsteuer für die Jahre 2016, 2017 und 2018 zu 50 % rechtmäßig.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.