Ihr Begleiter zum Erfolg 
Your companion to success

Infothek

Um die Artikel in der Infothek vollständig lesen zu können, ist eine Anmeldung zum geschützen Bereich erforderlich. Hierzu benötigen Sie nachstehende Anmeldeinformationen:

Benutzername: infothek@wpg-romberg.de
Passwort: gastgast1

Bitte beachten Sie, das diese Daten nur zur Anmeldung in unsere Infothek genutzt werden können. Eine E-Mail-Kommunikation ist mit dieser Kennung nicht möglich.

Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Zivilrecht 
Donnerstag, 29.08.2024

Haftung bei Unfall - „Rechts vor Links“ gilt nicht bei abgesenktem Bordstein

Wenn ein Autofahrer über einen abgesenkten Bordstein auf eine Straße fährt, muss er Vorfahrt gewähren. Die Grundregel „rechts vor links“ gilt hier nicht. Kommt es zum Unfall, gilt der Einfahrende als Unfallverursacher und muss für den Schaden haften. So entschied das Landgericht Lübeck (Az. 17 O 158/22).

Ein Mann befuhr mit seinem Auto eine Straße. Von rechts näherte sich ein zweites Auto, das noch über einen abgesenkten Bordstein fahren musste. Es kam zum Unfall, das Auto des Mannes wurde beschädigt. Der Mann verlangte Schadensersatz, er habe Vorfahrt gehabt. Die Unfallgegnerin verweigerte jedoch die Zahlung, sie habe – von rechts kommend – Vorfahrt gehabt.

Das Gericht entschied, dass die Unfallgegnerin bzw. ihre Haftpflichtversicherung den Schaden ersetzen muss. Nach der allgemein bekannten Grundregel hat Vorfahrt, wer von rechts kommt (§ 8 Abs. 1 Satz 1 StVO). Diese Regelung gelte jedoch nicht bei einem abgesenkten Bordstein. Wer über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn einfahren will, muss Vorfahrt gewähren (§ 10 Satz 1 StVO), auch wenn er von rechts kommt. Der Mann habe daher Vorfahrt gehabt. Die Unfallgegnerin sei über einen abgesenkten Bordstein gefahren und hätte warten müssen. Der Beweis des ersten Anscheins spreche dafür, dass sie den Unfall verursacht habe. Der Vorfahrtsverstoß sei schwerwiegend, deshalb hafte sie für den Unfall allein.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.